Crashkurs Kleinwindenergie
 
					
					 
					Wer sich zum ersten mal  mit der kleinen Windkraft beschäftigt, wird unweigerlich von Informationen überrollt werden. Und nicht jede dieser Informationen ist gleich wertvoll, ja es kursieren seit Jahren auch vollkommen absurde Aussagen und Halbwahrheiten über Potentiale und Risiken. 
					
					
					Ein Teil der Marktteilnehmer hat hier mit überzogenen Leistungsversprechen einiges beigetragen, potentielle Kunden zu verwirren. Und wie in jedem Segment gibt es auch in der Kleinwindbranche einige schwarze Schafe.
Wir lassen Sie nicht alleine und beraten Sie natürlich gern ausführlich, unabhängig und fair. 
					
					 
					 
					Damit Sie sich jedoch zunächst einen Überblick über die Kleinwindkraft verschaffen können, haben wir die  häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie in einem Überblick zusammengestellt.
					 
					
					 
					 
					Die häufigsten Fragen und deren 
					Antworten: 
					 
					1.) Welche verschiedenen 
					Nutzungsmöglichkeiten einer KWAnlage gibt es?
					    
					    -  
					Eigenverbrauch mit paralleler Netzeinspeisung
					    -  
					Spezifische mechanische Nutzung, beispielsweise 
					Pumpenantrieb
					    -  
					Wärmeerzeugung mit integrierter Wärmepumpe
					    -  
					Wärmeerzeugung mit Heizpatrone
					    -  
					Eigenverbrauch mit kombinierter Batterieladung
					    -  
					Netzparallelbetrieb
					 
					
2) Was 
					sind die Maßgaben für die Errichtung einer 
					Kleinwindkraftanlage auf dem eigenen Grundstück?
					
					Wichtig für die Errichtung einer KWA im eigenen Garten sind 
					die Mindestabstände für den Schall-/Schattenwurf. Jedes 
					Bundesland handhabt zudem die spezifischen 
					Genehmigungsbedingungen anders. So sind beispielsweise 
					Anlagen bis 10 Metern in einigen Bundesländer 
					genehmigungsfreigestellt. Häufig sind zudem 
					Landwirtschaftsbetriebe genehmigungspriviligiert.
					 
					Sprechen Sie uns an - wir 
					haben bisher noch immer mit Erfolg für eine Genehmigung 
					gekämpft.
					 
					
3.) 
					Was kostet eine Kleinwindkraftanlage ungefähr?
					
					Dies ist schwierig genau zu 
					beziffern, da das Spektrum der von uns angebotenen Anlagen 
					groß ist. Zu den Kosten der reinen Anlage kommen immer noch 
					die Beträge für den Mast und die Steuerungsgeräte, 
					Betonfundament, Aufstellung und Verkabelung hinzu. Wir 
					erstellen aber bei jedem Kundenauftrag ein sachkundiges und 
					fundiertes Wirtschaftlichkeitsgutachten, aus dem hervorgeht, 
					ob und wie schnell sich eine Anlage mutmaßlich refinanziert. 
					In der Regel ist dies bei einem guten Standort in einem 
					Zeirahmen von zehn Jahren oder weniger zu erwarten.
					
4.) Wie 
					laut ist eine Anlage?
					 
					Das kommt sehr auf den Anlagentyp 
					an. Grob gesprochen gehen von einer Kleinwindkraftanlage 
					kaum hörbare Emissionen aus. In einer Entfernung von 30 m 
					sollten micht mehr als 25dB ankommen. Zum Vegleich: eine 
					moderne Geschirrspülmaschine verursacht einen Geräuschpegel 
					von ca. 45dB. Vertikale Anlagen kommen zudem nahezu ohne 
					Schallemissionen aus.
					
5.) 
					Gibt es Förderprogramme für Kleinwindkraftanlagen?
					
Ja die 
					gibt es. Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ umfasst 
					u.a. die Förderung von Kleinwindanlagen. Die staatseigene 
					Bank unterstützt die Investition in eine Anlage mit 
					günstigen Förderzinssätzen und langfristiger Finanzierung. 
					Gleiches gilt für ein Programm der Landwirtschaftlichen 
					Rentenbank und einige andere bundesländerspezifische 
					Programme.
					
 6.) 
					Ist eine Baugenehmigung notwendig?
					
Ja, es 
					ist ein normales Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung 
					einer Kleinwindkraftanlage notwendig. Für den Erhalt der 
					Baugenehmigung lässt sich, je nach Projekt, ein Zeitraum von 
					3 bis 7 Monaten ab Antragsstellung kalkulieren. 
					
					 
					7.) Was muss gewartet werden und wie 
					häufig?
					
Da in 
					der Anlage mehrere Lager und bewegliche Teile verbaut 
					werden, müssen diese  gewartet werden. Je nach Bauart 
					müssen beispielsweise die Lager der Welle oder das Turmlager  
					nachgefettet werden. Außerdem sollte man alle 
					Schraubverbindungennachziehen und ggf. das Getriebeöl 
					wechseln. Die Wartungsintervalle sind jedoch vergleichsweise 
					lang und können nach der Erstwartung durch den Kunden u.U. 
					selbst übernommen werden.
					
					 
					8.) 
					Was passiert mit dem nicht von mir genutzten Strom?
					
					 
					Ein Überschuss, der nicht im 
					Hausnetz verbraucht oder gespeichert werden kann, wird in 
					das öffentliche Stromnetz eingespeist oder abgeleitet. Die 
					Einspeisung wird momentan mit rund 9 ct/kWh vergütet.